1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Ekzoticheskaya Grudinka GmbH, Königsallee 92, 40212 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend "Reiseagentur") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender") geschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisenden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Reiseagentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2.1 Die Darstellung der Reiseangebote auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2 Der Reisende kann ein Angebot mittels des Online-Buchungsformulars, per E-Mail, telefonisch oder persönlich in den Geschäftsräumen der Reiseagentur abgeben.
2.3 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Reisebestätigung der Reiseagentur zustande. Die Reiseagentur ist berechtigt, das Angebot des Reisenden innerhalb von 14 Tagen anzunehmen.
2.4 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. über das Online-Buchungsformular) wird der Vertragstext von der Reiseagentur gespeichert und dem Reisenden zusammen mit den rechtswirksamen einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung bzw. dem Reisevertrag.
3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Reiseagentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.3 Die Reiseagentur ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Reiseagentur in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
4.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.
4.3 Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte oder andere von der Reiseagentur angebotene Zahlungsmethoden erfolgen.
4.4 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Reiseagentur berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
5.1 Die Reiseagentur behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die Reiseagentur nicht vorhersehbar waren.
5.3 Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zulässig. Die Reiseagentur wird den Reisenden unverzüglich über eine etwaige Preiserhöhung und deren Gründe informieren.
5.4 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Reiseagentur in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseagentur unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Reiseagentur den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Reiseagentur eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
6.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der Reiseagentur ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Reiseagentur hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:
6.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Reiseagentur nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5 Die Reiseagentur behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Reiseagentur nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
7.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die Reiseagentur keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
7.2 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Reiseagentur nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
7.3 Die Reiseagentur kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.4 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende der Reiseagentur als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Reiseagentur darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
8.1 Die Reiseagentur kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
8.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Reiseagentur unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8.4 Die Reiseagentur kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der Reiseagentur nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der Reiseagentur beruht.
9.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, sind Mängel der Reiseagentur an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.3 Die Reiseagentur weist darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseagentur können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
10.1 Die vertragliche Haftung der Reiseagentur für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.2 Die Reiseagentur haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der Reiseagentur sind und getrennt ausgewählt wurden.
10.3 Die Reiseagentur haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Reiseagentur ursächlich geworden ist.
11.1 Die Reiseagentur wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn die Reiseagentur nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
11.3 Die Reiseagentur haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die Reiseagentur mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Reiseagentur eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Die für die Buchung und Durchführung der Reise erforderlichen personenbezogenen Daten des Reisenden werden von der Reiseagentur nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die Datenschutzerklärung der Reiseagentur ist unter https://ekzoticheskaya-grudinka.com/privacy.html abrufbar.
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Reiseagentur findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
13.2 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen die Reiseagentur im Ausland für die Haftung der Reiseagentur dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.3 Der Reisende kann die Reiseagentur nur an deren Sitz verklagen.
13.4 Für Klagen der Reiseagentur gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Reiseagentur vereinbart.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
13.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Mai 2023
Ekzoticheskaya Grudinka GmbH
Königsallee 92
40212 Düsseldorf
Deutschland